Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung: Was sich 2026 ändert
Cordula RingSteuererleichterungen für Menschen mit Behinderung: Was sich 2026 ändert
Die Bundesregierung von Deutschland gewährt Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderungen, doch die Regelungen sind oft komplex. Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 nachweist, kann bestimmte Leistungen beantragen – weitere Unterstützung hängt jedoch von speziellen Merkzeichen oder Pflegegraden ab. Ab 2026 ändern sich zudem die Vorgaben für den Nachweis der Behinderung gegenüber dem Finanzamt.
Ein GdB von 20 berechtigt zu einem jährlichen Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro, der ohne Einzelnachweise steuermindernd geltend gemacht werden kann. Allerdings gibt es ab diesem Grad keine Unterstützung für Pflegekosten – diese setzt entweder einen Pflegegrad von mindestens 2 oder besondere Merkzeichen wie "H" (hilflos), "Bl" (blind) oder "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) voraus.
Ein separater Pauschbetrag für Fahrtkosten steht erst ab einem GdB von 70 mit dem Merkzeichen "G" oder ab einem GdB von 80 zu. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Die Pflegegrade der Pflegeversicherung reichen hingegen von 1 bis 5 und werden unabhängig vom GdB festgestellt.
Um die Leistungen zu erhalten, müssen Steuerpflichtige ihren Behindertenstatus in der jährlichen Steuererklärung unter "außergewöhnliche Belastungen" angeben und einen entsprechenden Bescheid vorlegen. Ab Januar 2026 muss der Nachweis digital eingereicht werden, wobei die Antragstellung weiterhin elektronisch oder auf Papier möglich bleibt. Der Sozialverband VdK Deutschland rät, dass sich durch den Einzelnachweis tatsächlicher Aufwendungen oft höhere Abzüge erzielen lassen als mit dem Pauschbetrag – hierfür sind jedoch Belege und Dokumentationen erforderlich.
Das System bietet zwar finanzielle Entlastung durch Steuervergünstigungen, doch die Ansprüche hängen vom Grad der Behinderung und den Pflegebedürfnissen ab. Während ein GdB von 20 bereits den Grundfreibetrag ermöglicht, sind höhere Leistungen an zusätzliche Kriterien geknüpft. Künftig wird der digitale Nachweis für alle Anträge verpflichtend.