08 April 2026, 04:17

Stichwahlen im Landkreis Landshut: Wer wird neuer Landrat und Bürgermeister?

Eine Gruppe von Menschen steht um einen Tisch mit einem Megafon, Papieren und anderen Gegenständen an einer Wahllokal, während andere im Hintergrund auf Stühlen sitzen und stehen, unter beleuchteten Deckeninstallationen.

Stichwahlen im Landkreis Landshut: Wer wird neuer Landrat und Bürgermeister?

Stichwahlen am 22. März 2026 im Landkreis Landshut

Am 22. März 2026 finden im gesamten Landkreis Landshut Stichwahlen statt. Die Wähler:innen bestimmen dann den nächsten Landrat bzw. die nächste Landrätin. In fünf Gemeinden – Bayerbach bei Ergoldsbach, Essenbach, Geisenhausen, Rottenburg an der Laaber und Velden – wird zudem über das Bürgermeisteramt entschieden. Die Wahlbenachrichtigungen für diese Abstimmungen treffen in den kommenden Tagen in den Haushalten ein.

Die Stichwahl entscheidet über die Spitze der Kreisverwaltung. Gleichzeitig wählen die Bürger:innen in den genannten Gemeinden ihre neuen Bürgermeister:innen.

Wer seine Briefwahlunterlagen bereits per QR-Code beantragt hat, erhält die Dokumente für die Stichwahl automatisch zugesandt. Wer dies nicht getan hat, kann die Unterlagen noch nachträglich anfordern – Voraussetzung ist die Vorlage der ursprünglichen Wahlbenachrichtigung, die auch für die Stichwahl gültig bleibt.

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Sollte die Frist für die Briefwahl verstrichen sein, bleibt die Möglichkeit, am Sonntag persönlich an der Wahl teilzunehmen. Dazu müssen Wähler:innen ihr zugewiesenes Wahllokal aufsuchen und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen – selbst wenn die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist.

Bei Fragen können sich Bürger:innen vor dem Wahltermin an ihr örtliches Rathaus wenden, um Klärung zu erhalten.

Die Stichwahlen am 22. März besiegeln die Besetzung zentraler Führungspositionen auf kommunaler Ebene. Die Wähler:innen haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – per Brief oder vor Ort. Die Behörden erinnern daran, die Unterlagen zu prüfen und bei einer Wahl im Wahllokal unbedingt den Personalausweis mitzubringen.

Quelle