Villingen-Schwenningen kündigt Ende der Grab-Ruhefristen bis Dezember 2025 an
Cordula RingVillingen-Schwenningen kündigt Ende der Grab-Ruhefristen bis Dezember 2025 an
Ablauf der Ruhefristen für Gräber
Ankündigung der Stadt Villingen-Schwenningen: Bis zum 31. Dezember 2025 enden die Ruhefristen für folgende Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadtteile Villingen, Schwenningen und Mühlhausen:
Villingen-Schwenningen, 4. Dezember 2025
Die Stadt Villingen-Schwenningen hat über Änderungen bei den Ruhefristen auf ihren kommunalen Friedhöfen informiert. Ab dem 31. Dezember 2025 laufen für bestimmte Gräber die festgelegten Ruhezeiten ab. Angehörige und Nutzungsberechtigte müssen sich nun auf die Entfernung von Grabsteinen und Grabbeigaben bis zu einem festgesetzten Stichtag vorbereiten.
Betroffen sind verschiedene Grabarten auf den Friedhöfen in Villingen, Schwenningen und Mühlhausen: - Erdwahlgräber für Verstorbene bis einschließlich Jahr 2000, - Urnenwahlgräber für Verstorbene bis einschließlich 2010, - Kindergräber für Verstorbene bis einschließlich 2015.
Grabbeigaben, die nach dem 15. März 2026 noch vor Ort verbleiben, gehen in das Eigentum der Stadt über. Die Räumung der Grabstätten beginnt nach Ablauf der Ruhefristen am 31. Dezember 2025. Angehörige und Grabnutzende werden aufgefordert, persönliche Gegenstände vor Fristende zu bergen, um sie zu erhalten.