Wahl der Lörracher Bürgermeisterin nach Prüfung für rechtmäßig erklärt
Cordula RingWahl der Lörracher Bürgermeisterin nach Prüfung für rechtmäßig erklärt
Die Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterin von Lörrach wurde nach einer offiziellen Prüfung für rechtmäßig erklärt. Eine Beschwerde hatte eine Untersuchung durch den Regierungspräsidium Freiburg ausgelöst, die jedoch keine Unregelmäßigkeiten im Verfahren feststellte. Die Abstimmung am 26. März 2026 bestätigte die Wiederwahl der amtierenden Bürgermeisterin mit absoluter Mehrheit.
Das Verfahren begann damit, dass die Stadtverwaltung und der Ältestenrat aus den eingereichten Bewerbungen geeignete Kandidaten vorselektionierten. Einzig die amtierende Bürgermeisterin, Monika Neuhöfer-Avdić, erfüllte die Kriterien und wurde dem Stadtrat zur Wahl vorgeschlagen.
Die Wahl selbst erfolgte als Zustimmungsabstimmung, bei der die Stadträte durch Ankreuzen ihre Unterstützung bekundeten. Die Abstimmung basierte auf einem gültigen Ratsbeschluss und entsprach damit den gesetzlichen Anforderungen. Nach Prüfung aller Schritte erklärte das Regierungspräsidium das Verfahren für fehlerfrei.
Die Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf Fehlverhalten. Die Behörden bestätigten, dass die erforderliche absolute Mehrheit erreicht worden war, und schlossen das Wahlverfahren damit formell ab.
Mit dem Abschluss der Prüfung ist die Wahl von Monika Neuhöfer-Avdić nun rechtskräftig. Die Feststellungen des Regierungspräsidiums Freiburg beenden die Beschwerde und bestätigen die ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmung. Der Stadtrat kann nun die Amtszeit der stellvertretenden Bürgermeisterin antreten lassen.






