Zehn Bundesländer lockern Düngeverbote ab März 2026 flexibel auf
Ab März 2026 werden zehn deutsche Bundesländer Landwirten erlauben, die Zeiträume für Düngeverbote auf Grünland und Ackerflächen flexibler zu gestalten. Die neue Regelung ermöglicht es den Behörden, die Beschränkungen um bis zu vier Wochen zu verschieben – als Reaktion auf Wetterbedingungen und regionale landwirtschaftliche Erfordernisse, ohne die Gesamtlänge der Verbotsphase zu verkürzen.
Federführend bei der Lockerung der Düngeverordnung ist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Die Anpassung gilt für Dauergrünland, temporäres Grünland sowie Ackerflächen mit mehrjährigem Futterbau. Begünstigt werden Landwirte in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Künftig können die örtlichen Landkreise Genehmigungen erteilen, um den Beginn oder das Ende von Düngeverboten zu verschieben. Dabei gibt es drei Möglichkeiten: Einzelgenehmigungen für einzelne Betriebe, Sammelanträge für Landwirtgruppen oder eine allgemeine Verordnung für größere Gebiete. Die Entscheidungen müssen gemeinsam von den unteren Landwirtschafts- und Wasserbehörden getroffen werden.
Ziel der Neuregelung ist es, Landwirten mehr Spielraum bei unvorhersehbarem Wetter und unterschiedlichen Bodenverhältnissen zu geben. Durch die mögliche Vier-Wochen-Verschiebung soll die Stickstoffeffizienz verbessert werden, ohne die Dauer der Sperrfristen zu verkürzen.
Die neuen Vorschriften treten Anfang 2026 in den beteiligten Bundesländern in Kraft. Landwirte benötigen dann die Zustimmung der lokalen Behörden, um ihre Düngezeiten anzupassen. Die Maßnahme verbindet Umweltschutz mit praktischen landwirtschaftlichen Bedürfnissen, indem die Gesamtlänge der Verbotsphase unverändert bleibt.






