08 April 2026, 06:18

Zoll stoppt Tschechin mit 31.500 Euro, Waffe und Marihuana im Gepäck

Schwarzes und weißes Zeichnung eines Fabrik mit Schornsteinen, umgeben von Gebäuden, Grünflächen und einem Zaun, beschriftet mit "New York State Penitentiary" unten.

Zoll stoppt Tschechin mit 31.500 Euro, Waffe und Marihuana im Gepäck

Eine 41-jährige Tschechin wurde von deutschen Zollbeamten angehalten, nachdem sie eine größere Bargeldsumme nicht deklariert hatte. Bei der Kontrolle entdeckten die Behörden zudem eine verbotene Waffe und eine geringe Menge Marihuana in ihrem Fahrzeug. Der Vorfall führte zu einem Strafverfahren und der Beschlagnahmung der Gegenstände.

Die Frau war auf der Durchreise durch Deutschland, als Zollbeamte in Karlsruhe ihren Mercedes kontrollierten. In ihrer Handtasche fanden sie über 30.000 Schweizer Franken – umgerechnet etwa 31.500 Euro. Nach deutschem Recht müssen Reisende Bargeld oder gleichwertige Zahlungsmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise aus einem Nicht-EU-Land angeben.

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Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten im Fahrgastraum eine Stahlstange. Nach dem deutschen Waffengesetz gelten solche Stangen als Schlagwaffen und sind verboten. Eine weitere Suche förderte etwa fünf Gramm Marihuana zutage, das im Kofferraum versteckt war.

Die Stahlstange und das Cannabis wurden sofort beschlagnahmt. Die Behörden leiteten ein Strafverfahren ein und übergaben den Fall an das Hauptzollamt Karlsruhe wegen Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz. Die Frau hinterlegte eine Kaution in Höhe von 8.250 Euro zur Deckung der erwarteten Geldstrafe und durfte ihre Reise fortsetzen.

Obwohl der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren in Deutschland mittlerweile legal ist, bleibt der grenzüberschreitende Transport verboten. Der Waffenverstoß wurde zudem der Staatsanwaltschaft zur weiteren Verfolgung gemeldet.

Die unterbliebene Deklaration des Bargelds in Kombination mit dem Fund der Stahlstange und des Marihuanas löste rechtliche Konsequenzen aus. Das Strafverfahren läuft nun, und die beschlagnahmten Gegenstände bleiben vorerst in behördlicher Verwahrung. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung von Finanz- und Waffenbestimmungen an deutschen Grenzen.

Quelle