Zoll vernichtet 24 Kilo südkoreanische Kosmetik wegen mangelhafter Kennzeichnung
Nadeschda HolzapfelZoll vernichtet 24 Kilo südkoreanische Kosmetik wegen mangelhafter Kennzeichnung
Südkoreanische Kosmetik-Lieferung von deutschem Zoll beschlagnahmt und vernichtet
Ende 2025 beschlagnahmte und vernichtete der deutsche Zoll eine Sendung mit Kosmetikartikeln aus Südkorea. Das 24 Kilogramm schwere Paket, das ein Unternehmer aus Radolfzell bestellt hatte, erfüllte nicht die strengen Einfuhrbestimmungen. Bei einer Kontrolle im Zollamt Singen-Bahnhof stellten die Behörden mehrere Verstöße fest.
Der Unternehmer hatte die Bestellung im Dezember 2025 aufgegeben und mit der Lieferung von Schönheitsprodukten von Rewe gerechnet. Bei der Ankunft der Sendung fielen den Zollbeamten jedoch Ungereimtheiten in der Deklaration auf, woraufhin sie die Ware genauer prüften.
Die Untersuchung förderte mehrere Mängel zutage: Verpackungen und Beipackzettel waren ausschließlich in asiatischen Schriften bedruckt, ohne Übersetzungen oder Zutatenlisten. Nach deutschem Recht müssen importierte Kosmetik- und Nahrungsergänzungsmittel jedoch klar gekennzeichnet sein und verständliche Informationen enthalten. Da diese Vorgaben nicht erfüllt waren, konnte die Sendung nicht freigegeben werden. Die zuständigen Stellen verweigerten die Einfuhr, und die Zollbeamten beschlagnahmten die gesamte Lieferung. Wegen der Nichteinhaltung der Vorschriften wurden die 24 Kilogramm Kosmetik gemäß den deutschen Verbraucherschutzbestimmungen vernichtet.
Der Fall unterstreicht die konsequente Durchsetzung der Einfuhrregeln für Kosmetik und Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland. Sendungen ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung oder Angaben zu Inhaltsstoffen riskieren Beschlagnahmung und Vernichtung. Die Behörden überwachen weiterhin die Importe, um die Einhaltung der Verbrauchersicherheitsstandards zu gewährleisten.