Zusätzliche Bezeichnungen für sechs weitere Städte und Gemeinden
Sechs weitere Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dürfen sich bald mit besonderen Beinamen schmücken. Die zusätzlichen Titel, die von der Landesregierung genehmigt wurden, treten ab dem 1. Dezember 2025 in Kraft. Mit der Maßnahme sollen einzigartige lokale Besonderheiten hervorgehoben und die regionale Identität im Land gestärkt werden.
Die Gemeindeordnung wurde 2020 überarbeitet, um es Kommunen zu erleichtern, solche Sonderbezeichnungen zu beantragen. Vor der Reform galten strengere Regeln, die die Vergabe der Titel einschränkten. Mittlerweile führen bereits rund 130 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg solche Zusatznamen.
Um einen Beinamen zu erhalten, muss eine Kommune zunächst eine Dreiviertelmehrheit im Gemeinderat erreichen. Anschließend wird der Antrag an das Innenministerium zur endgültigen Genehmigung weitergeleitet. Stellvertretender Ministerpräsident Thomas Strobl, der auch für Inneres und Kommunalwesen zuständig ist, hat sich besonders für die neuen Titel eingesetzt. Zu den jüngsten Ergänzungen zählen etwa „Die Ipfmessstadt“ für Bopfingen, „Bollenhutgemeinde“ für Gutach und „Inselgemeinde“ für Ilvesheim. Neuenburg am Rhein darf sich künftig „Zähringerstadt“ nennen, Oberderdingen führt den Beinamen „Waldenserort“ und Tettnang wird zur „Hopfenstadt“. Die Namen spiegeln ortstypische Geschichte, Bräuche oder besondere Merkmale wider. Sobald die Titel offiziell verliehen sind, werden sie auf den Ortseingangsschildern erscheinen – und geben Besuchern wie Einwohnern so einen direkten Eindruck vom jeweiligen Charakter der Gemeinde.
Die neuen Bezeichnungen werden am 1. Dezember 2025 feierlich eingeführt. Sie reihen sich ein in die wachsende Liste baden-württembergischer Kommunen, die mit Zusatznamen ihr kulturelles Erbe würdigen. Die Initiative ist Teil einer breiter angelegten Strategie, lokale Identität im Land sichtbarer zu machen und zu fördern.