19 December 2025, 23:49

Zwei Juristen aus Baden-Württemberg für Bundesgerichte ernannt

Eine Gruppe von Frauen, die auf Stühlen sitzen und Geigen spielen, mit einem Buch auf einem Ständer, einer Tür, einer Säule, einem Vorhang und einem Fenster im Hintergrund.

Zwei Juristen aus Baden-Württemberg für Bundesgerichte ernannt

Zwei Juristen aus Baden-Württemberg für Bundesgerichte berufen

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  1. Dezember 2025

Zwei erfahrene Juristen aus Baden-Württemberg sind an Deutschlands höchste Gerichte berufen worden. Dr. Alexander Kees wechselt an das Bundesverwaltungsgericht, während Dr. Anna Nusser künftig am Bundessozialgericht tätig sein wird. Beide Ernennungen krönen langjährige Laufbahnen in Landesgerichten und Ministerien.

Dr. Alexander Kees begann seine juristische Karriere an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Nach einem Master in internationalem und europäischem Recht in Aix-en-Provence promovierte er 2007. 2009 trat er in den Justizdienst Baden-Württembergs ein und wirkte an Amts- und Landgerichten in Heilbronn, Künzelsau und Stuttgart.

Ab 2011 war er an das Justizministerium des Landes abgeordnet. Es folgten Beförderungen, darunter eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht bis 2017. Nach Stationen am Verwaltungsgericht Stuttgart und später am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wurde er dort 2020 zum Richter ernannt. Seit 2021 leitet er im Justiz- und Migrationsministerium die Personalabteilung für die Fachgerichte.

Dr. Anna Nusser studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Lausanne. Ihre Laufbahn umfasste verschiedene Richter- und Ministerialposten, bevor sie Vizepräsidentin des Sozialgerichts Karlsruhe wurde. Justizministerin Marion Gentges (Baden-Württemberg) würdigte beide Ernennungen als Auszeichnung für ihre fachliche Expertise und richterliche Erfahrung.

Die beiden Juristen treten nun ihre neuen Ämter auf Bundesebene an: Kees am Bundesverwaltungsgericht, Nusser am Bundessozialgericht. Ihre Berufungen spiegeln langjährige Tätigkeiten in der Landesjustiz und Verwaltungsführung wider.