Zweite Gauchach-Talbrücke auf der B31 rechtlich genehmigt
Zweite Gauchachtalbrücke an der B31 rechtlich genehmigt
Teaser: Die Regierungspräsidium Freiburg hat eine bedeutende rechtliche Hürde für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B31 genommen. Eine Planergänzungsentscheidung bestätigte, dass die Umweltauswirkungen des Projekts dem Bau nicht entgegenstehen. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Die geplante Brücke soll zwischen Unadingen, einem Ortsteil von Löffingen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, und Döggingen entstehen.
18. Dezember 2025, 15:30 Uhr
Der Regierungspräsidium Freiburg hat den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B31 genehmigt. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten wegen Umweltbedenken. Eine offizielle Bekanntmachung wird voraussichtlich Mitte Januar nach den Weihnachtsferien veröffentlicht.
Die Planungen für das Projekt reichen bis ins Jahr 1991 zurück, als die Umgehungsstraße von Döggingen erstmals genehmigt und später 2002 eröffnet wurde. Die Pläne für die zweite Brücke über das Gauchachtal zwischen Unadingen und Döggingen wurden jedoch nie umgesetzt.
2021 reichten die Umweltverbände Bund Naturschutz in Bayern (BN) und die Kreisgruppe Regen Klage gegen die Genehmigung der Brücke ein. Auch der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) focht die ursprünglichen Bewilligungen für Zufahrtsstraßen und Baustellenvorbereitungen an. Diese Klagen erzwangen eine zusätzliche Prüfung des Vorhabens.
Eine ergänzende Planungsentscheidung bestätigte nun, dass die Umweltauswirkungen der Brücke keinen Baustopp rechtfertigen. In die Bewertung flossen Studien zu heimischen Tierarten wie Bibern und Sandeidechsen sowie eine Analyse der Klimafolgen ein. Trotz dieser Ergebnisse bleibt der Beschluss vorläufig und könnte noch weitere rechtliche Anfechtungen erfahren.
Die Projektdokumente sind ab sofort auf der Website des Regierungspräsidiums Freiburg öffentlich einsehbar. Sollten keine neuen Widersprüche eingelegt werden, kann die Behörde das seit 2022 ruhende Vergabeverfahren für die Bauarbeiten wiederaufnehmen.
Die Genehmigung markiert einen entscheidenden Schritt für die seit Langem verzögerte Brücke. Falls keine weiteren Klagen eingereicht werden, könnten die Bauarbeiten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Januar beginnen. Ausschlaggebend wird sein, ob in den kommenden Wochen noch weitere Einsprüche erhoben werden.