26 March 2026, 16:20

24.000 Euro Luxusgüter unangemeldet: Mann steht unter Steuerhinterziehungsverdacht

Goldes Abzeichen mit der Gravur "U.S. Customs and Border Protection Officer" auf einem weißen Hintergrund.

24.000 Euro Luxusgüter unangemeldet: Mann steht unter Steuerhinterziehungsverdacht

Ein 43-jähriger Mann aus dem Raum Stuttgart sieht sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung mit Ermittlungen konfrontiert, nachdem Zollbeamte bei ihm nicht deklarierte Luxusgüter im Wert von über 24.000 Euro beschlagnahmt hatten. Der Vorfall ereignete sich an der Schweizer Grenze, wo der Reisende Waren mit sich führte, die den zollfreien Freibetrag von 300 Euro bei Weitem überschritten.

Beamte des Hauptzollamts Singen hielten den Mann bei der Einreise aus der Schweiz nach Deutschland an. Bei der Kontrolle entdeckten sie hochwertige Kleidung und eine Uhr, die er bei sich versteckt hatte. Der Gesamtwert der Waren lag mehr als das Achtzigfache über dem zulässigen Freibetrag von 300 Euro für Reisende ab 17 Jahren.

Der Mann räumte ein, die Gegenstände bei sich zu tragen, behauptete jedoch, sie nicht deklariert zu haben, weil am Grenzübergang kein Zollpersonal sichtbar gewesen sei. Trotz seiner Erklärung berechneten die Behörden Einfuhrabgaben in Höhe von rund 4.600 Euro, die er beglich, bevor er seine Reise fortsetzen durfte.

Der Fall wurde inzwischen an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Gegen den Reisenden wurde ein formelles Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.

Nach deutschem Recht unterliegen Waren, die den zollfreien Freibetrag überschreiten, der Mehrwertsteuer und Zollabgaben, die nicht im Kaufpreis enthalten sind. Die genauen Zollsätze, die in diesem Fall angewendet wurden, gaben die Behörden nicht bekannt.

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Zu den beschlagnahmten Gütern gehörten Luxuskleidung und eine Uhr mit einem Gesamtwert von über 24.000 Euro. Der Reisende muss nun mit den Ermittlungen kooperieren, die zu weiteren Sanktionen führen könnten. Zollbeamte wiesen Reisende erneut darauf hin, alle Waren zu deklarieren, die den Freibetrag von 300 Euro überschreiten, wenn sie aus Ländern außerhalb der EU einreisen.

Quelle