02 April 2026, 16:21

45-Jähriger wegen Sozialbetrugs zu Bewährungsstrafe und Rückzahlung verurteilt

Plakat mit dem Titel "Täter der mexikanischen Drogenhandel Gewalt" mit Bildern von Individuen verschiedenen Alters, Geschlechts und Ethnien, alle nach vorne schauend mit ernsten Gesichtern, vor einem hellblauen Hintergrund.

45-Jähriger wegen Sozialbetrugs zu Bewährungsstrafe und Rückzahlung verurteilt

Ein 45-jähriger Mann aus dem Ortenaukreis ist wegen Sozialbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Lahr sprach ihn schuldig, nachdem er seine Erwerbstätigkeit nicht gemeldet hatte, während er gleichzeitig Leistungen bezog. Über einen Zeitraum von zwölf Monaten erhielt er so zu Unrecht mehr als 7.000 Euro an Sozialhilfe.

Der Mann ging während eines Teils der Zeit, in der er Leistungen empfing, zwei bezahlten Tätigkeiten nach. Auch sein 18-jähriger Sohn war beschäftigt – doch weder das eine noch das andere Einkommen wurden dem Jobcenter angezeigt. Die Höhe der Leistungen wurde auf Basis seiner Haushaltsverhältnisse berechnet, zu denen seine Ehefrau und Kinder zählten.

Bei der Urteilsfindung berücksichtigte das Gericht seine Vorstrafen. Der Mann muss eine fünfmonatige Haftstrafe verbüßen, die jedoch für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist nun rechtskräftig; zudem wurde er zur Rückzahlung der vollen Summe der zu Unrecht bezogenen Leistungen verpflichtet.

Die Ermittlungen in dem Fall führte das Zollfahndungsamt Lörrach durch. Daten zu ähnlichen Betrugsfällen in der Region der vergangenen fünf Jahre liegen jedoch nicht vor.

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Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Verurteilte keine Haft antreten muss, sofern er innerhalb der nächsten zwei Jahre keine weiteren Straftaten begeht. Die Rückforderungsanordnung umfasst die gesamten 7.000 Euro, die er durch den Betrug erlangt hatte. Das Urteil steht im Einklang mit einer verschärften Vorgehensweise der Behörden gegen Sozialleistungsbetrug in der Region.

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