Berlin testet umstrittene KI-Überwachung für mehr öffentliche Sicherheit
Wenzel WeinholdBerlin testet umstrittene KI-Überwachung für mehr öffentliche Sicherheit
Berlin testet KI-gestütztes Verhaltenserkennungssystem des Fraunhofer-Instituts
Berlin bereitet sich auf den Test eines KI-basierten Verhaltenserkennungssystems vor, das vom Fraunhofer-Institut entwickelt wurde. Die Technologie, die bereits in Mannheim und Hamburg im Einsatz ist, analysiert Videomaterial in Echtzeit, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen. Allerdings bleibt ihre Effektivität begrenzt, da menschliche Kontrollen weiterhin nötig sind, um die Warnmeldungen zu überprüfen.
Das System läuft in Mannheim bereits seit sieben Jahren und wurde in Hamburg Anfang September eingeführt. Es erkennt Handlungen wie Herumlungern, ungewöhnliche Bewegungen oder zurückgelassene Gegenstände durch die Auswertung von Videostreams. Trotz dieser Fähigkeiten erzeugt die KI derzeit mehr Arbeit als Entlastung, da Beamte jede Warnung manuell am Bildschirm prüfen müssen.
Die Berliner Polizeipäsidentin Barbara Slowik Meisel befürwortet den Probebetrieb und argumentiert, dass er die Ressourceneffizienz und die öffentliche Sicherheit verbessern werde. Sie schlug sogar vor, das System so einzustellen, dass es viele Fehlalarme produziert, um sicherzustellen, dass keine potenzielle Bedrohung übersehen wird. Die rechtliche Grundlage für den Einsatz in Berlin liefert das neue Polizeigesetz, das KI-gestützte Videoanalysen in öffentlichen Räumen ermöglicht.
Das Fraunhofer-Institut, das die Software entwickelt hat, betont deren Stärken in der geometrischen Toleranzerkennung, der Anomalieerkennung und der Edge-KI-Verarbeitung. Kritiker warnen jedoch, dass ein flächendeckender Einsatz in der Berliner Innenstadt erhebliche Datenschutzbedenken aufwerfen könnte.
Das KI-System wird in Berlin auf Basis des aktualisierten Polizeigesetzes getestet. Zwar verspricht es eine verbesserte Sicherheit, doch seine Abhängigkeit von manuellen Überprüfungen bedeutet, dass es die Arbeitsbelastung vorerst nicht verringert. Die Behörden müssen abwägen zwischen den Vorteilen für die Sicherheit und den wachsenden Bedenken hinsichtlich Überwachung und Datenschutz.






