25 April 2026, 04:18

Gericht bestätigt Parkplatz-Streichung in Freiburg – Anwohner scheitert mit Klage

Lange Reihe von Polizeiwagen auf der Straße vor dem Brandenburger Tor in Berlin, Deutschland, mit Menschen auf Fahrrädern und auf der Straße, Barrieren, Bäumen, einem Bogen mit Statuen im Hintergrund und sichtbarem Himmel.

Gericht bestätigt Parkplatz-Streichung in Freiburg – Anwohner scheitert mit Klage

Klage gegen Entfall von Gehwegparkplätzen in der Freiburger Reichsgrafenstraße abgewiesen

Das Verwaltungsgericht hat die Klage gegen die Abschaffung von Parkplätzen auf dem Gehweg der Reichsgrafenstraße in Freiburg zurückgewiesen und damit die Stadt in ihrem Vorgehen bestätigt. Die Richter bestätigten die angefochtenen Halte- und Parkverbote in dem Bereich. Das Urteil reiht sich in eine aktuelle Rechtsprechung ein, die Kommunen mehr Spielraum bei der Gestaltung des öffentlichen Straßenraums einräumt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Ein Anwohner hatte geklagt, der auf die öffentlichen Parkflächen angewiesen war. Er argumentierte, die Freiburger Stadtverwaltung habe bei der Streichung von rund 15 Parkplätzen die Bedürfnisse verschiedener Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend abgewogen. Das Gericht wies diesen Einwand jedoch zurück und stellte klar, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf einen Parkplatz in Wohnortnähe gebe.

Zudem bestätigte das Urteil zwei zentrale Rechtsgrundsätze: die Richtlinie gegen illegales Parken von 2020 sowie ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024. Beide besagen, dass Kommunen öffentlichen Raum umwidmen dürfen – selbst wenn dadurch Parkmöglichkeiten entfallen. Konkret billigte das Gericht das absolute Halteverbot sowie das Verbot des bisher geduldeten Gehwegparkens in dem Abschnitt.

Trotz der Niederlage kündigte der Kläger an, die Zulassung der Revision zu beantragen. Sollte diese gewährt werden, könnte der Fall vor das Bundesverfassungsgericht gelangen und dort weiter verhandelt werden.

Mit der Abweisung bleiben die Parkbeschränkungen in der Reichsgrafenstraße bestehen. Gleichzeitig stärkt das Urteil die rechtliche Grundlage für Kommunen, öffentliche Flächen zugunsten anderer Nutzungen umzugestalten – auch auf Kosten von Parkplätzen. Ein möglicher Revisionsantrag des Klägers könnte die Debatte über Anwohnerparkrechte weiter anheizen.

Quelle