Gericht bestätigt Parkplatz-Streichung in Freiburg – Anwohner scheitert mit Klage
Cordula RingGericht bestätigt Parkplatz-Streichung in Freiburg – Anwohner scheitert mit Klage
Klage gegen Entfall von Gehwegparkplätzen in der Freiburger Reichsgrafenstraße abgewiesen
Das Verwaltungsgericht hat die Klage gegen die Abschaffung von Parkplätzen auf dem Gehweg der Reichsgrafenstraße in Freiburg zurückgewiesen und damit die Stadt in ihrem Vorgehen bestätigt. Die Richter bestätigten die angefochtenen Halte- und Parkverbote in dem Bereich. Das Urteil reiht sich in eine aktuelle Rechtsprechung ein, die Kommunen mehr Spielraum bei der Gestaltung des öffentlichen Straßenraums einräumt.
Ein Anwohner hatte geklagt, der auf die öffentlichen Parkflächen angewiesen war. Er argumentierte, die Freiburger Stadtverwaltung habe bei der Streichung von rund 15 Parkplätzen die Bedürfnisse verschiedener Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend abgewogen. Das Gericht wies diesen Einwand jedoch zurück und stellte klar, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf einen Parkplatz in Wohnortnähe gebe.
Zudem bestätigte das Urteil zwei zentrale Rechtsgrundsätze: die Richtlinie gegen illegales Parken von 2020 sowie ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024. Beide besagen, dass Kommunen öffentlichen Raum umwidmen dürfen – selbst wenn dadurch Parkmöglichkeiten entfallen. Konkret billigte das Gericht das absolute Halteverbot sowie das Verbot des bisher geduldeten Gehwegparkens in dem Abschnitt.
Trotz der Niederlage kündigte der Kläger an, die Zulassung der Revision zu beantragen. Sollte diese gewährt werden, könnte der Fall vor das Bundesverfassungsgericht gelangen und dort weiter verhandelt werden.
Mit der Abweisung bleiben die Parkbeschränkungen in der Reichsgrafenstraße bestehen. Gleichzeitig stärkt das Urteil die rechtliche Grundlage für Kommunen, öffentliche Flächen zugunsten anderer Nutzungen umzugestalten – auch auf Kosten von Parkplätzen. Ein möglicher Revisionsantrag des Klägers könnte die Debatte über Anwohnerparkrechte weiter anheizen.






