Hamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Gesetz gegen Extremismus im öffentlichen Dienst
Antonio SchleichHamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Gesetz gegen Extremismus im öffentlichen Dienst
Hamburger Bürgerschaft stimmt über umstrittenes Gesetz gegen verfassungsfeindliche Einflüsse im öffentlichen Dienst ab
Am 17. Juni wird die Hamburger Bürgerschaft über ein umstrittenes Gesetz abstimmen, das den öffentlichen Dienst vor verfassungsfeindlichen Einflüssen schützen soll. Da die regierenden Parteien SPD und Grüne sowie die oppositionelle CDU das Vorhaben unterstützen, gilt seine Verabschiedung als wahrscheinlich. Kritiker werfen dem Gesetz jedoch vor, es gefährde grundlegende Rechte und erinnere an vergangene, problematische Praktiken.
Der offizielle Titel des Entwurfs lautet „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen“. Parallel zur Abstimmung will die Koalition einen Änderungsantrag einbringen, der vor allem redaktionelle Anpassungen vorsieht. Eine zentrale Neuerung: Künftig soll nicht mehr der Verfassungsschutz, sondern die Stadt Hamburg selbst für die Offenlegung relevanter Informationen zuständig sein.
Der Widerstand gegen das Gesetz wächst. Die Linke kündigte an, eine namentliche Abstimmung zu beantragen, und bezeichnet den Entwurf als „schweren Angriff auf Grundrechte“. Auch die Jusos und die Grüne Jugend lehnen den Gesetzentwurf ab – sie kritisieren fehlende Schutzmechanismen und haben für die kommenden Tage eine gemeinsame Pressekonferenz angekündigt, um ihre Bedenken öffentlich zu machen.
Beobachter verweisen auf Parallelen zu den sogenannten „Berufsverboten“ der 1970er- und 1980er-Jahre. Hamburg hatte 1971 als erstes Bundesland eine entsprechende Regelung eingeführt. Der neue Entwurf enthält eine „Sunset-Klausel“, die das Gesetz automatisch am 31. Juli 2031 auslaufen lässt.
Trotz der breiten politischen Unterstützung bleibt die Kritik laut. Zwar könnten die geplanten Änderungen und die Befristung einige Bedenken mildern – doch die Gegner des Gesetzes geben sich nicht zufrieden. Die Abstimmung am 17. Juni wird zeigen, ob der Entwurf Teil des Hamburger Rechtsrahmens wird.






