Hubigs Reform soll Femizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für geschlechtsspezifische Gewalt
Nadeschda HolzapfelHubigs Reform soll Femizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für geschlechtsspezifische Gewalt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Änderungen im Strafgesetzbuch vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte stärker zu bekämpfen. Die neuen Regelungen würden bestimmte Straftaten als Mord einordnen und so sicherstellen, dass Täter, die ihre Opfer wegen deren Geschlechts ins Visier nehmen, härter bestraft werden.
Nach geltendem Recht können Mordanklagen bei Verbrechen erhoben werden, die von besitzergreifenden Motiven getrieben sind. Allerdings werden einige Fälle abgewiesen, wenn Angeklagte verminderte Schuldfähigkeit geltend machen. Dadurch können die Taten als Totschlag gewertet werden, was mildere Strafen nach sich zieht.
Hubigs Entwurf sieht vor, den Mordparagraphen auf Tötungen aus geschlechtsspezifischem Hass auszuweiten. Tötet jemand allein deshalb, weil das Opfer eine Frau ist, könnten Staatsanwälte eine Verurteilung wegen Mordes erwirken. Damit würde eine rechtliche Lücke geschlossen, durch die solche Verbrechen bisher oft nur als minder schwere Straftaten geahndet werden.
Der Unterschied ist entscheidend: Nur bei Mordverurteilungen ist lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Totschlag hingegen wird mit zeitlich begrenzten Haftstrafen geahndet, die eine Entlassung nach Verbüßung der Strafe vorsehen. Die Reform zielt darauf ab, dass geschlechtsspezifische Tötungen mit den höchsten möglichen Strafen belegt werden.
Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, schafft er klarere rechtliche Grundlagen für die Verfolgung von Femiziden. Fälle, die bisher als Totschlag behandelt wurden, könnten dann als Mord angeklagt werden. So würden die Strafen besser der Schwere geschlechterbasierter Gewalt gerecht.






