Lörrach führt schärfere Regeln für Bordelle und Straßenstrich ein
Nadeschda HolzapfelLörrach führt schärfere Regeln für Bordelle und Straßenstrich ein
Lörrach verschärft Regeln für Prostitution mit neuer Sperrgebiet-Verordnung
Am 28. April 2026 soll der Stadtrat von Lörrach über eine verschärfte Verordnung abstimmen, die klare rechtliche Grenzen für die Prostitution setzt. Die Stadtverwaltung bezeichnet die aktuelle Lage als stabil – es lägen derzeit keine Anträge für neue Bordelle vor.
Die überarbeitete Verordnung sieht ein flächendeckendes Verbot von Straßenstrich im gesamten Stadtgebiet vor. Zudem werden Bordelle auf zwei ausgewiesene Gewerbegebiete beschränkt, während sie in 20 weiteren Gewerbezonen untersagt werden. Die Maßnahmen entstanden in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg.
Prostitution in Wohnungen ("Incall-Dienstleistungen") bleibt größtenteils erlaubt, könnte aber künftig stärker reguliert werden. Nicht explizit geregelt sind hingegen Kurzzeitwohnungen, die für sexuelle Dienstleistungen genutzt werden. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht wird.
Ziel der Neuregelung ist es, Rechtssicherheit mit dem Schutz sensibler Bereiche in Einklang zu bringen. Bordelle sind künftig nur noch in zwei festgelegten Zonen erlaubt, während der Straßenstrich stadtweit verboten wird. Die neuen Vorgaben entstanden in enger Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Polizei und regionalen Behörden.






