Matthias Hundt bleibt vorerst im Amt – doch Berlins Senat plant seine Entlassung
Nadeschda HolzapfelMatthias Hundt bleibt vorerst im Amt – doch Berlins Senat plant seine Entlassung
Berlins Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, zieht seine Rücktrittsankündigung zurück – doch die Entlassung steht bevor
Trotz anhaltender Prüfungen hat Berlins Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, seinen Rücktritt widerrufen. Die Behörden bereiten nun seine Entlassung vor, nachdem seine Rolle bei der Insolvenz eines Unternehmens untersucht wurde. Im Mittelpunkt steht die SDC Sachsen Digital Consulting GmbH, die Ende 2025 unter seiner Führung zusammenbrach.
Hundt hatte das Amt des Staatssekretärs Mitte März angetreten – noch bevor Fragen zu seiner früheren Tätigkeit bei der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH aufkamen. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt mittlerweile wegen seiner möglichen Verstrickung in die finanziellen Probleme des Unternehmens.
Das Insolvenzverfahren für die SDC wurde am 25. November 2025 eingeleitet. Zudem prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob das Unternehmen Sozialabgaben vorenthalten hat. Trotz der Vorwürfe hat Hundt weiterhin Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von rund 72.000 Euro – entsprechend einem halben Jahresgehalt.
Zunächst hatte Hundt seinen Rücktritt angeboten, diesen später jedoch zurückgenommen. Er begründete dies mit Frust über unbegründete Gerüchte und dem Wunsch, seinen Namen reinzuwaschen. Dennoch treibt der Berliner Senat seine Entlassung voran; eine endgültige Entscheidung wird für Dienstag erwartet.
Unabhängig davon zeigen Unterlagen, dass Hundt bis Herbst 2024 als externer Geschäftsführer bei der Humboldt Capture Germany GmbH tätig war. Anders als bei der SDC hielt er dort jedoch keine Unternehmensanteile.
Das Entlassungsverfahren des Senats soll noch in dieser Woche abgeschlossen werden. Falls der Beschluss fällt, verlässt Hundt sein Amt – während rechtliche und finanzielle Fragen zur SDC-Pleite weiter offenbleiben. Ungeklärt sind zudem seine Abfindung sowie die Prüfung durch die Rentenversicherung.






