Niedersachsen vereinheitlicht Praxisbedarf: Neuer Vertrag für Arzneimittel und Medikamente
Cordula RingNiedersachsen vereinheitlicht Praxisbedarf: Neuer Vertrag für Arzneimittel und Medikamente
Einheitlicher Vertrag für Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet
In Niedersachsen ist ein neuer, einheitlicher Vertrag für Praxisbedarf und Arzneimittel abgeschlossen worden. Die Landesapothekerkammer (LAV) und die regionalen Krankenkassen einigten sich auf einen standardisierten Rahmen, der veraltete und uneinheitliche Regelungen ersetzt. Ziel der Vereinbarung ist es, die flächendeckende Versorgung mit essenziellen medizinischen Materialien in der Region langfristig zu sichern.
Die bisherigen Bestimmungen liefen zum 31. Dezember 2025 aus, was beide Seiten zu zähen Verhandlungen zwang. Ein zentrales Anliegen war die Vermeidung von Versorgungsengpässen – daher wurde eine Friedenspflicht bis zum 30. Juni verlängert, um die Übergangsphase zu überbrücken. Der neue Vertrag tritt offiziell am 1. Juli in Kraft und führt klarere Regeln für die Abgabe von Medikamenten und Praxisbedarf ein.
Praxisbedarf wird wie Fertigarzneimittel priorisiert Künftig unterliegen Praxisbedarfsartikel demselben Priorisierungssystem wie Fertigarzneimittel. Dazu zählen Medikamente, Impfstoffe sowie Notfallmaterialien, die für mehrere Patient:innen genutzt werden. Apotheken, die Vertragsärzt:innen mit Impfstoffen beliefern, erhalten zunächst 80 Cent pro Dosis – steigt die Abgabemenge gemäß den vertraglichen Zielen, erhöht sich die Vergütung auf einen Euro pro Dosis.
Wirtschaftliche Entlastung durch verlässliche Strukturen Die Vereinbarung reagiert zudem auf wirtschaftliche Herausforderungen, indem sie ein berechenbareres System schafft. Sie ersetzt bisherige, inkonsistente Regelungen und ermöglicht es Apotheken und Ärzt:innen, unter einem modernen, einheitlichen Rahmen zu arbeiten.
Der Vertrag sorgt für langfristige Planungssicherheit beim Praxisbedarf in Niedersachsen. Apotheken müssen sich an standardisierte Vorgaben halten, während finanzielle Anreize die Impfstoffverteilung fördern sollen. Mit dem 1. Juli endet damit eine jahrelange Phase zersplitterter Regelungen – die Neuregelung tritt dann in vollem Umfang in Kraft.






