25 April 2026, 00:22

Streit um Reform des Landesverfassungsgerichts in MV: Wer entscheidet über die Richter?

Schwarz-weißes Bild einer Kopie der ersten Fassung der deutschen Verfassung, das ein altes Dokument mit einer Straßenszene-Zeichnung zeigt, einschließlich eines Fahnenmastes, Gebäude, Bäume und Himmel.

Streit um Reform des Landesverfassungsgerichts in MV: Wer entscheidet über die Richter?

Reform des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern gewinnt an Fahrt

Die politischen Bestrebungen, das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns zu reformieren, erhalten zunehmend Rückhalt. SPD, Grüne und Linke haben Änderungen vorgeschlagen, um künftige Blockaden bei der Richterbestellung zu verhindern. Ihr Vorstoß folgt auf frühere Konflikte, darunter die umstrittene Nominierung von Barbara Borchardt im Jahr 2020, deren politischer Hintergrund wochenlange Debatten auslöste.

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Die Koalition will bestehende Regelungen – wie eine Amtszeitbegrenzung auf zwölf Jahre und eine Altersgrenze von 68 Jahren für Richter – in der Landesverfassung verankern. Zudem soll verhindert werden, dass künftige Pattsituationen entstehen, indem das Gericht selbst Ersatzkandidaten vorschlagen darf, falls innerhalb von sechs Monaten nach Ende einer Amtszeit kein Nachfolger ernannt wird. Bisher ist für die Bestellung von Richtern eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, doch die Reform würde diese Hürde auf eine absolute Parlamentsmehrheit senken.

Der Vorschlag stößt auf scharfe Kritik. Enrico Schult von der AfD warf der Koalition vor, mit einem "Verfassungstrick" ein linksgerichtetes Gericht für Jahre sichern zu wollen. Der CDU-Politiker Daniel Peters lehnte den Plan ebenfalls ab und argumentierte, dass Vertrauen und offene Debatten – nicht Verfahrenänderungen – die Demokratie stärken sollten.

Die Diskussion erinnert an eine jüngste Reform in Sachsen-Anhalt, wo eine ähnliche Neuregelung mit breiter Unterstützung von CDU, Linken, SPD, FDP und Grünen verabschiedet wurde. In Mecklenburg-Vorpommern gestaltet sich die politische Landschaft jedoch anders. Umfragen sehen die AfD mit 34 Prozent klar vor der SPD (26 Prozent) und der CDU (12 Prozent), was die Verabschiedung der Reform erschweren könnte.

Die geplanten Änderungen würden das Verfahren zur Richterbestellung modifizieren und das Risiko politischer Blockaden verringern. Wird die Reform verabschiedet, würde sie zudem den Einfluss wechselnder parlamentarischer Mehrheiten auf die Zusammensetzung des Gerichts begrenzen. Ob der Vorstoß gelingt, hängt davon ab, ob die Koalition in einem Bundesland, in dem die AfD in Umfragen deutlich führt, ausreichend Stimmen mobilisieren kann.

Quelle