01 May 2026, 12:24

Vom "Nein-heißt-Nein" zum "Nur-Ja-heißt-Ja": Wie Europa die Einwilligung neu definiert

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschlechtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

Vom "Nein-heißt-Nein" zum "Nur-Ja-heißt-Ja": Wie Europa die Einwilligung neu definiert

Deutschland reformierte 2016 sein Sexualstrafrecht nach massivem öffentlichen Druck. Den Anstoß gab eine Welle sexueller Übergriffe in der Silvesternacht 2015. Die damals eingeführte "Nein-heißt-Nein"-Regelung stieß vor allem bei konservativen Kreisen auf heftigen Widerstand.

Die Angriffe in Städten wie Köln hatten die Politik zum Handeln gezwungen: 2016 wurde das Prinzip "Nein heißt Nein" offiziell verankert, um die Grenzen der Einwilligung in sexuellen Handlungen klarer zu definieren. Kritiker monierten jedoch, dass die Neuregelung weiterhin Spielraum für Auslegungen ließ.

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Neue Brisanz erhielt die Debatte durch den Fall der Niederländerin Gisele Pelidot, die 2020 vergewaltigt wurde. Ihr Angreifer wurde zunächst freigesprochen, weil sie sich nicht körperlich zur Wehr gesetzt hatte. Das Urteil löste Empörung aus und befeuerte die Forderungen nach strengeren Einwilligungsregeln.

Als Reaktion unterstützte die Europäische Kommission kürzlich eine Resolution zum "Nur-Ja-heißt-Ja"-Prinzip. Danach muss eine ausdrückliche Zustimmung vor jeder sexuellen Handlung vorliegen. Schweigen oder Passivität gelten nicht mehr als Einverständnis – und Täter können sich nicht damit herausreden, sie hätten eine fehlende klare Zustimmung nicht erkannt.

Fachleute befürworten seit Langem "Nur-Ja-heißt-Ja" als wirksameren Schutz für Opfer. Die EU-Resolution bleibt jedoch vorerst symbolisch: Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht zu Gesetzesänderungen, wirbt aber für einen einheitlichen Ansatz in Europa.

Mit dem Beschluss setzt die EU ein Zeichen für strengere Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt. Er knüpft an die deutschen Reformen an, drängt jedoch auf klarere rechtliche Standards. Ob Länder das "Nur-Ja-heißt-Ja"-Modell in nationales Recht übernehmen, bleibt vorerst ihnen überlassen.

Quelle