10 May 2026, 02:15

Winterchaos auf den Straßen: Wer zahlt bei wetterbedingten Verspätungen?

Plakat mit dem Titel "New Orleans Bedingungen: Diese hohen Standards zahlen sich aus" mit Text und Bildern von Menschen, darunter eine Person, die ein Fahrrad fährt.

Winterchaos auf den Straßen: Wer zahlt bei wetterbedingten Verspätungen?

Strenger Winterwetter macht Pendeln für viele Arbeitnehmer im ganzen Land zur Herausforderung. Schnee, Eis und frostige Temperaturen sorgen für Verzögerungen und Behinderungen auf den Straßen. Doch wenn Beschäftigte wegen dieser Bedingungen zu spät kommen – wer trägt die Kosten: die Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber?

Nach deutschem Recht gilt das „Verzögerungsrisiko“-Prinzip: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, die ausgefallene Zeit zu bezahlen, wenn Mitarbeiter aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, Verspätungen haben. Diese Regelung stützt sich auf die Paragrafen 275 und 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Kommen Beschäftigte wegen schlechten Wetters wiederholt zu spät, dürfen Arbeitgeber Lohn abziehen oder die Stunden als unbezahlt verbuchen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Anders sieht es aus, wenn der Betrieb selbst wegen extremer Wetterbedingungen nicht öffnen kann. In diesem Fall greift die „Betriebsrisikolehre“: Die Mitarbeiter erhalten weiterhin ihren Lohn, und der Arbeitgeber muss die finanziellen Folgen tragen.

Um Probleme zu vermeiden, wird Arbeitnehmern geraten, vorausschauend zu planen – etwa früher loszufahren und winterliche Straßenverhältnisse einzukalkulieren. Bei absehbaren Verspätungen sollten sie ihren Arbeitgeber rechtzeitig informieren. Wer sich nicht vorbereitet und mehrfach zu spät kommt, riskiert Abmahnungen oder weitere Lohnkürzungen.

Die Regeln sind klar: Arbeitgeber müssen ausgefallene Zeit nicht bezahlen, wenn Mitarbeiter wetterbedingt zu spät kommen. Kann der Arbeitsplatz selbst nicht betrieben werden, behalten die Beschäftigten jedoch ihren Lohnanspruch. Arbeitnehmer sind dafür verantwortlich, ihre Fahrpläne anzupassen – während Arbeitgeber gegen diejenigen vorgehen können, die keine angemessenen Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Quelle