26 April 2026, 16:20

Zeaborn und Intermarine gründen Zeamarine – Fusion steht kurz vor Abschluss

Altes deutsches Aktienzertifikat mit blauer Einfassung, das den Text 'Schweiz Wagons-Fabrik A.G.' trägt

Zeaborn und Intermarine gründen Zeamarine – Fusion steht kurz vor Abschluss

Ein großer Zusammenschluss in der Schifffahrtsbranche hat nach einem langjährigen Rechtsstreit einen bedeutenden Schritt nach vorne gemacht. Zeaborn und die Intermarine Group haben ein Joint Venture namens Zeamarine gegründet – vorbehaltlich der kartellrechtlichen Genehmigung. Der Deal folgt auf einen separaten juristischen Erfolg Baden-Württembergs in einem viel beachteten Holzhandelsstreit mit dem Bundeskartellamt.

Die Fusion von Zeaborn und Intermarine wurde bekannt gegeben, nachdem rechtliche Hürden in einem anderen Fall aus dem Weg geräumt worden waren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sowie ein Verbot des Bundeskartellamts auf. Diese Entscheidung bestätigte, dass das Kartellamt einen Fall aus dem Jahr 2008, der Baden-Württemberg betraf, nicht wieder aufrollen könne, da die damaligen Zusagen des Landes als rechtlich bindend erklärt worden waren.

Zeaborn, an dem der Bremer Unternehmer Kurt Zech – der auch die Zech Group führt – mehrheitlich beteiligt ist, hat sich mit Intermarine zusammengeschlossen, die im Besitz der in New York ansässigen Investmentfirma New York Capital ist. Die neu gegründete Zeamarine soll zum drittgrößten Unternehmen in ihrem Marktsegment weltweit aufsteigen.

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Rechtlich beraten wurde Zeaborn von der Kanzlei Watson Farley & Williams (WFW), wobei das Hamburger Team vom Schifffahrtsexperten Christian Finnern geleitet wurde. Trotz des Fortschritts steht die Fusion jedoch noch aus, bis die endgültige kartellrechtliche Freigabe durch die zuständigen Behörden erteilt wird.

Die Gründung von Zeamarine stellt eine bedeutende Entwicklung in der Schifffahrtsbranche dar und positioniert das neue Unternehmen als globalen Schlüsselspieler. Die endgültige Vollendung der Fusion hängt nun von der regulatorischen Genehmigung ab, während das BGH-Urteil die rechtliche Endgültigkeit der früheren Zusagen Baden-Württembergs im Holzhandelsstreit unterstreicht.

Quelle